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BVerwG, 14.06.2000 - 11 B 39.00 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Anforderungen an die Bezeichnung eines Zulassungsgrundes - Auslegung von landesrechtlichen Vorschriften bzw. dem Landesrecht zuzuordnenden Normen des kommunalen Satzungsrechts
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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- BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97
Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung - …
Auszug aus BVerwG, 14.06.2000 - 11 B 39.00
Hiernach muß substantiiert dargelegt werden, hinsichtlich welcher Umstände Aufklärungsbedarf bestanden hat, welche für geeignet und erforderlich gehaltenen Aufklärungsmaßnahmen hierfür in Betracht gekommen wären und welche tatsächlichen Feststellungen bei der Durchführung der unterbliebenen Sachverhaltsaufklärung voraussichtlich getroffen worden wären; weiterhin muß entweder dargelegt werden, dass bereits im Verfahren vor dem Tatsachengericht, insbesondere in der mündlichen Verhandlung, auf die Vornahme der Sachverhaltsaufklärung, deren Unterbleiben nunmehr gerügt wird, hingewirkt worden ist, oder dass sich dem Gericht die bezeichneten Ermittlungen auch ohne ein solches Hinwirken von sich aus hätten aufdrängen müssen (vgl. BVerwG, Beschluß vom 19. August 1997 - BVerwG 7 B 261.97 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 26). - BGH, 29.09.1993 - VIII ZR 107/93
Kostentragung bei Einspeisung von Strom aus erneuerbaren Energien
Auszug aus BVerwG, 14.06.2000 - 11 B 39.00
Es ist nicht Sache des Gerichts, den - gemäß § 67 Abs. 1 Satz 1 VwGO anwaltlich vertretenen - Beschwerdeführer eines Nichtzulassungsbeschwerdeverfahrens auf die gesetzlichen und in ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts präzisierten Darlegungsanforderungen für dieses Rechtsmittel hinzuweisen (vgl. BVerwG, Beschluß vom 13. August 1993 - BVerwG 11 B 65.93 - MDR 1994, 319). - BVerwG, 23.03.1992 - 5 B 174.91
Auszug aus BVerwG, 14.06.2000 - 11 B 39.00
Die Verletzung von Bundesrecht bei der Auslegung von Landesrecht vermag die Zulassung der Revision nur zu rechtfertigen, wenn die Beschwerde eine klärungsbedürftige Frage gerade des Bundesrechts darlegt, nicht aber dann, wenn nicht das Bundesrecht, sondern allenfalls das Landesrecht klärungsbedürftig ist (vgl. BVerwG, Beschluß vom 23. März 1992 - BVerwG 5 B 174.91 - Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 306 m.w.N.). - BVerwG, 13.08.1993 - 11 B 65.93
Zurückweisung einer Gegenvorstellung mangels Verletzung rechtlichen Gehörs - …
Auszug aus BVerwG, 14.06.2000 - 11 B 39.00
Es ist nicht Sache des Gerichts, den - gemäß § 67 Abs. 1 Satz 1 VwGO anwaltlich vertretenen - Beschwerdeführer eines Nichtzulassungsbeschwerdeverfahrens auf die gesetzlichen und in ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts präzisierten Darlegungsanforderungen für dieses Rechtsmittel hinzuweisen (vgl. BVerwG, Beschluß vom 13. August 1993 - BVerwG 11 B 65.93 - MDR 1994, 319).